Grundanforderungen an das Allergie-Gütesiegel
Die Anforderungen, geltend für alle Warengruppen, sind zusammen mit den spezifischen Anforderungen im entsprechenden Standard Allergie-Gütesiegel geregelt.
Allergenmanagement
Ein Allergenmanagement ist fester Bestandteil der Anforderungen. Ein Betrieb, der Produkte mit dem Allergie-Gütesiegel herstellt oder zertifizierte Dienstleistungen anbietet, muss für eine Zertifizierung ein Allergenmanagement gemäss HACCP-Konzept vorweisen und implementiert haben. Dieses muss sicherstellen, dass die Sicherheit der Produkte und Dienstleistungen jederzeit gewährleistet ist. Der Betrieb muss auch gewährleisten, dass die Anforderungen an zertifizierte Produkte und Dienstleistungen allzeit erfüllt sind. Das Allergenmanagement muss folgende Informationen beinhalten:
Verantwortlichkeiten und Befugnisse
Die Verantwortlichkeiten und Befugnisse sowie die Kommunikation sind so festgelegt, dass eine effektive Durchführung und Aufrechterhaltung des Allergenmanagements sichergestellt werden kann.
Gefahrenanalysen und Massnahmen
Mittels einer Gefahrenanalyse und -bewertung muss sicherstellt sein, dass allergenbezogene Gefahren so identifiziert, bewertet und beherrscht werden, dass die vorgegebenen Anforderungen eingehalten werden. Es sind Massnahmen zur Beherrschung der Gefahr festzulegen.
Meldepflichten im Rahmen des Standards Allergie-Gütesiegel
Für die Zertifizierung nach dem Standard Allergie-Gütesiegel machen wir Sie auf die geltenden Meldepflichten aufmerksam. Deren konsequente Einhaltung ist von zentraler Bedeutung, um die Produktsicherheit, die Gültigkeit der Zertifizierung sowie die Konformität mit den aktuellen Anforderungen jederzeit sicherzustellen.
Meldepflicht bei Änderungen
Alle Änderungen an zertifizierten Produkten müssen vor ihrer Umsetzung gemeldet und durch Service Allergie Suisse genehmigt werden. Dies betrifft zum Beispiel:
- Änderungen an Rezepturen, Rohstoffen oder unbeabsichtigte Vermischungen
- Anpassungen im Herstellungsprozess (z. B. neue Maschinen, Verfahren, Produktions- oder Verpackungsstandorte)
- Wesentliche Änderungen im Allergenmanagement
- Anpassungen von Verpackungen, Kennzeichnungen oder Auslobungen
- Einführung zusätzlicher Verpackungsgrössen
- Neue oder geänderte Produktions- oder Verpackungsstandorte
- Firmen- oder Adressänderungen sowie Änderungen von Ansprechpersonen
- Wechsel der Auditstelle oder des Zertifizierungsstandards
Die Meldung kann per E-Mail an zertifizierung@service-allergie.ch oder mittels eines Änderungsantrags, der unter derselben Adresse angefordert werden kann, erfolgen.
Meldepflicht bei Vorfällen
Folgende Vorfälle sind Service Allergie Suisse unverzüglich zu melden:
- Nichteinhaltung der Anforderungen des Standard Allergie-Gütesiegel
- Vorfälle mit potenziellen Auswirkungen auf die Produktsicherheit
- Produktrücknahmen oder Produktrückrufe
Die Meldung kann über folgende Kanäle erfolgen:
- per E-Mail an: zertifizierung@service-allergie.ch
- über das Online-Formular auf unserer Website
- telefonisch während der Öffnungszeiten unter: +41 31 359 90 09
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.
Sanktionsbestimmungen
Die Sanktionsbestimmungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Reglementierung und regeln Sanktionen, Fristen und Massnahmen im Fall von Nicht-Konformitäten.
Sie können alle Dokumente hier bestellen.