Encasings: effektiver Schutz bei Asthma

Milbenresistente Bettbezüge – so genannte Encasings – können Kinder mit Asthma, die gleichzeitig an einer Hausstaubmilbenallergie leiden, vor schweren Anfällen schützen. Zu diesem Ergebnis kommt eine britische Studie.

Encasings: effektiver Schutz bei Asthma

Wer unter einer Hausstaubmilbenallergie leidet, ist oft auch von Asthma betroffen. Da sich etwa 90 Prozent der gesamten Belastung einer Wohnung durch Hausstaubmilben im Bett konzentrieren, können Schutzbezüge Abhilfe schaffen. Die Kissen, Decken und Matratzen werden mit den so genannten Encasings allergendicht umhüllt und reduzieren damit die Allergenbelastung durch Milben.

Wissenschaftlich geprüft

Britische Forscherinnen und Forscher untersuchten Kinder zwischen 3 und 17 Jahren mit Asthma und einer gleichzeitigen Hausstaubmilbenallergie. Ihre Hypothese: Eine Senkung der Konzentration des Milbenallergens müsste auch die Zahl der schweren Asthmaanfälle verringern. Deswegen liessen sie von 286 Kindern 123 ein Jahr lang in milbenundurchlässigen Bettbezügen schlafen; die 118 Kinder in der Kontrollgruppe erhielten identisch aussehende Bezüge ohne milbenabweisende Eigenschaften. Das Ergebnis ist eindeutig: Staubproben ergaben, dass die Konzentration der Milbenallergene bei der ersten Gruppe um 84 Prozent sank. Die Kinder mussten im Vergleich zur Placebogruppe auch um 45 Prozent seltener mit einem Asthmaanfall ins Krankenhaus.

Eine sinnvolle Massnahme

Die Zwischenbezüge bestehen sind milben- und allergendicht, haben aber eine hohe Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit. Neben einer hohen Strapazierfähigkeit sind sie pflegeleicht und hygienisch waschbar bei 60°C bis 95°C. Eine Auswahl trägt das unabhängige Allergie-Gütesiegel.

 

Studie: Preventing Severe Asthma Exacerbations in Children: A Randomised Trial of Mite Impermeable Bedcover, Murray, Clare S; Foden, Philip; Sumner, Helen; Shepley, Elizabeth; Custovic, Adnan; Simpson, Angela. In: American Journal of Respiratory and Critical Care Medicine, Vol. 196, No. 2, 0, 10.03.2017, p. 0.

 

 


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