Kosmetika

Gute Gründe für die Zertifizierung Ihrer Produkte

Die Zahl der Menschen mit Hautproblemen hat in den letzten Jahren zugenommen. In der Schweiz sind rund 20 Prozent der Kinder von einem atopischen Ekzem (Neurodermitis) betroffen. Bei den Erwachsenen geht man von 4 bis 5 Prozent aus. Fast jedes zehnte Kleinkind leidet an Hautirritationen oder Neurodermitis.

Betroffene mit hochsensibler und zu Allergien neigender Haut sind auf Produkte ohne allergieauslösende Stoffe wie Parfüm, Farb- und Konservierungsstoffe angewiesen. Dazu brauchen sie übersichtliche und klare Informationen. Hier hilft das Allergie-Gütesiegel.

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Dies ist erforderlich, um das Allergie-Gütesiegel zu erhalten

Damit Kosmetika zertifiziert werden können, dürfen sie 81 möglicherweise allergieauslösende Stoffe nur in sehr begrenzten Mengen enthalten. Für Produkte, die auf der Haut verbleiben («leave-on»), gilt zudem, dass sie keine der 81 möglicherweise allergieauslösenden Verbindungen in einer Konzentration über 0,001% enthalten dürfen (gemäss Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009).

Im Unterschied zur gesetzlichen Regelung, bei der bestimmte allergieauslösende Stoffe ab einer definierten Konzentration lediglich deklarationspflichtig sind, dürfen diese Stoffe im Rahmen des Allergie-Gütesiegels oberhalb der festgelegten Grenzwerte nicht im Produkt enthalten sein.

Ergänzend zu diesen Grundanforderungen werden auch die Auslobungen «ohne Parfum/ohne Duftstoffe» sowie «ohne Farbstoffe» geprüft, sofern mit diesen Aussagen geworben wird oder sie auf der Verpackung verwendet werden.

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Gesetzliche Grundlagen

Regelungen zu Allergenen in kosmetischen Mitteln
Verordnung des EDI über kosmetische Mittel

Häufig gestellte Fragen

Ein Betrieb, der Kosmetika mit dem Allergie-Gütesiegel herstellt, muss für eine Zertifizierung ein Allergenmanagement nach den Vorgaben eines HACCP-Konzepts vorweisen und implementiert haben.

Damit Kosmetika zertifiziert werden können, dürfen sie 81 allergieauslösende Verbindungen nur in einer sehr begrenzten Menge enthalten. Das Allergie-Gütesiegel verbietet diese Verbindungen bereits ab einer zehnmal mal tieferen Konzentration, als es das Schweizer Gesetz tut. Sie können mit «geeignet bei sensibler Haut» beworben werden. Wenn ein kosmetisches Produkt mit dem Allergie-Gütesiegel als «ohne Parfüm», «ohne Duftstoffe» oder «ohne Farbstoffe» beworben wird, dann enthält es weder natürliche noch synthetische Duft- oder Farbstoffe. Es werden auch keine Pflanzenextrakte zur Parfümierung oder Färbung eingesetzt.

Kosmetika, die mit dem Allergie-Gütesiegel zertifiziert sind, müssen nicht zwingend frei von Duftstoffen sein. Die Auslobung «ohne Parfum / ohne Duftstoffe» wird im Gegensatz zu den 81 allergieauslösenden Verbindungen nicht standardmässig geprüft.

Nein, auch Stoffe wie etwa Pflanzenextrakte oder ätherische Öle in Naturkosmetik können Allergien auslösen.

Mehr Fragen? Senden Sie diese an:

zertifizierung@service-allergie.ch


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