Produkte und Dienstleistungen

Lebensmittel und Getränke

Damit Lebensmittel und Getränke zertifiziert werden können, muss mindestens ein allergieauslösender Inhaltsstoff (z.B. Gluten oder Laktose) nachweislich durch geeignete Verfahren entfernt werden, so dass ein bestimmter Grenzwert nicht überschritten wird. Der Betrieb muss ausserdem ein entsprechendes Allergenmanagement vorweisen. Es können unter bestimmten Bedingungen auch Lebensmittel und Getränke zertifiziert werden, die natürlicherweise den allergieauslösenden Stoff nicht enthalten.

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von Lebensmittel finden Sie hier.

Das Lebensmittelgesetz verbietet Auslobungen, die einen Vorteil eines Produkts versprechen, den alle vergleichbaren Lebensmittel ebenfalls aufweisen. Man nennt dies Schutz vor Täuschung. Deshalb dürfen zum Beispiel gewisse Lebensmittel, die natürlicherweise keine Laktose enthalten, nicht als laktosefrei ausgelobt bzw. zertifiziert werden. Ausserdem ist eine Zertifizierung mit dem Allergie-Gütesiegel freiwillig. Wir starten einen Zertifizierungsprozess nur, wenn wir einen Auftrag dafür erhalten.

Das Allergie-Gütesiegel soll Menschen mit Allergien und Intoleranzen erleichtern, für sich geeignete Lebensmittel auszuwählen. Es soll ein möglichst breites Spektrum an Lebensmitteln zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Zertifizierung prüfen wir, ob ein Lebensmittel für eine spezifische Allergie oder Intoleranz geeignet ist. Andere Gesundheitsaspekte werden nicht in die Prüfung miteinbezogen.

Um mit dem Allergie-Gütesiegel zertifiziert zu werden, muss ein Lebensmittel für mindestens eine Allergie oder Intoleranz geeignet sein, zum Beispiel für eine Sellerieallergie oder eine Laktoseintoleranz. Das Allergie-Gütesiegel kennzeichnet nicht, dass das Produkt bei allen Allergien und Intoleranzen unbedenklich ist. Wir empfehlen daher, immer die Auslobungen (z.B. «laktosefrei», «ohne Sellerie») auf der Vorderseite der Verpackung zu überprüfen Falls die gesuchte Auslobung nicht auf der Verpackung ist, muss unbedingt auch die Zutatenliste auf der Rückseite gelesen werden. Allergene sind dort klar deklariert.

Grundsätzlich können alle 14 deklarationspflichtigen Allergene ausgelobt werden. Der Antragssteller für das Allergie-Gütesiegel entscheidet, welche Auslobungen (z.B. «glutenfrei», «laktosefrei», «ohne Milch») er zertifizieren lassen möchte. Die Produktedatenbank auf unserer Website bietet eine gute Übersicht, für welche Allergien und Intoleranzen die Produkte geeignet sind. Die Auslobungen «histaminfrei» oder «fructosefrei» sind mit dem Allergie-Gütesiegel nicht möglich.

Wichtig ist: Produkte mit dem Allergie-Gütesiegel weisen nie Spuren des Allergens auf, das ausgelobt wird. So sind zum Beispiel bei glutenfreien Lebensmitteln Spuren von Weizen oder Dinkel nicht erlaubt. Zertifizierte Produkte können aber Spuren anderer allergener Zutaten enthalten, da eine Person mit beispielsweise einer Laktoseintoleranz nicht automatisch auch auf alle weiteren deklarationspflichtigen allergenen Zutaten verzichten muss. So kann den verschiedenen Betroffenen ein breites Spektrum an kontrollierten und zertifizierten Nahrungsmitteln angeboten werden.

Siehe Frage: Sind die Produkte gänzlich allergenfrei?

FODMAP-arm ist kein Kriterium für eine Zertifizierung. Unter den laktose- und glutenfreien Produkten kann es Lebensmittel geben, die auch FODMAP-arm sind; FODMAP steht für fermentierbare Oligosaccharide, Disaccharide, Monosaccharide und Polyole. Dies kann anhand der Zutatenliste beurteilt werden.

Zusatzstoffe – auch als E-Nummern bekannt – sind erlaubt, solange diese nicht aus allergenhaltigen Zutaten gewonnen wurden, die auf der Verpackung als «frei von» ausgelobt werden.

Kosmetika

Damit Kosmetika zertifiziert werden können, dürfen sie 26 möglicherweise allergieauslösende Stoffe nur in einer sehr begrenzten Menge enthalten. Das Allergie-Gütesiegel verbietet sie ab einer 10-mal tieferen Konzentration, als dies das Schweizer Gesetz tut.

Zusätzlich zu der oben genannten Grundanforderung werden die Auslobungen «ohne Parfum / ohne Duftstoffe» sowie «ohne Farbstoffe» geprüft, sofern mit diesen Auslobungen geworben wird oder diese auf der Verpackung verwendet werden.

Hier finden Sie die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von Kosmetika sowie eine Auflistung der nur begrenzt erlaubten Inhaltsstoffe.

Wenn diese Auslobungen verwendet werden, dürfen keine Duftstoffe bzw. Farbstoffe im Produkt eingesetzt werden. Auch dürfen keine Pflanzenextrakte zur Parfümierung oder zur Färbung eingesetzt werden.

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von Kosmetika finden Sie hier.

Nein, auch Stoffe wie etwa Pflanzenextrakte in Naturkosmetik können Allergien auslösen.

Produkte, die mit dem Allergie-Gütesiegel zertifiziert sind, müssen nicht zwingend frei von Duftstoffen sein. Die Auslobung «ohne Parfum / ohne Duftstoffe» wird im Gegensatz zu den 26 möglicherweise allergieauslösenden Stoffe nicht standardmässig geprüft. Es gibt aber zertifizierte Kosmetika, die auch frei von Duftstoffen sind. Sollte diese Auslobung auf der Verpackung des Produkts stehen, wurde sie auch durch uns geprüft.

Siehe Frage: Welche Kriterien werden bei Produkten mit dem Allergie-Gütesiegel geprüft?

Technische Produkte / Haushaltgeräte

Damit technische Produkte zertifiziert werden können, müssen Allergene gemäss vorgegebenem Prozentsatz von Allergiebetroffenen ferngehalten werden, in dem diese entfernt (saugen, waschen), gefiltert (Filter) bzw. zurückgehalten (Barriere) werden. Zertifizierte Staubsauger müssen aber nicht zwingenderweise mit einem Staubauffangbeutel ausgerüstet sein.

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von technische Produkte finden Sie hier.

Textile Produkte

Je nach gewünschter Auslobung (z. B. «für sensible Haut») müssen die geltenden Anforderungen betreffend chemische und mechanische Irritationen der Haut eingehalten werden. Ebenso werden Anforderungen an Latex- und Latexersatztextilien, Seide sowie textile Bodenbeläge geregelt.

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von textile Produkte finden Sie hier.

Wasch- und Reinigungsmittel

Damit Wasch- und Reinigungsmittel (chemische Produkte) zertifiziert werden können, dürfen sie 26 möglicherweise allergieauslösende Stoffe nur in einer sehr begrenzten Menge enthalten. Das Allergie-Gütesiegel verbietet sie ab einer 10-mal tieferen Konzentration, als dies das Schweizer Gesetz tut.

Zusätzlich zu der oben genannten Grundanforderung werden die Auslobungen «ohne Parfum / ohne Duftstoffe», «ohne Farbstoffe» sowie «ohne Enzyme» geprüft, wenn mit diesen Auslobungen geworben wird oder sie auf der Verpackung verwendet werden. Diese drei Auslobungen werden im Gegensatz zu den 26 möglicherweise allergieauslösenden Stoffe nicht standardmässig geprüft.

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von Wasch- und Reinigungsmittel sowie eine Auflistung der nur begrenzt erlaubten Inhaltsstoffe finden Sie hier.

Wenn eine oder mehrere dieser Auslobungen verwendet werden, dürfen keine Duftstoffe, keine Farbstoffe, resp. keine Enzyme im Produkt eingesetzt werden. Auch dürfen keine Pflanzenextrakte zur Parfümierung oder zur Färbung verwendet werden.

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von Wasch- und Reinigungsmittel finden Sie hier.

Encasings (Milbenschutzbezüge)

Damit Milbenschutzbezüge (Encasings) zertifiziert werden können, müssen Allergene gemäss vorgegebenem Prozentsatz von Allergiebetroffenen ferngehalten werden, in dem die Allergene zurückgehalten werden (Barriere).

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von Encasings finden Sie hier.

Die Materialien und die Webart können sich unterscheiden, dies beeinflusst jedoch nicht die Durchlässigkeit von Milbenallergenen. Bei den Herstellern können jeweils Stoffmuster bestellt werden. Die Kontaktangaben finden Sie zuunterst beim jeweiligen Produkt.

Hygieneartikel

Damit Hygieneartikel zertifiziert werden können, dürfen sie 26 möglicherweise allergieauslösende Stoffe, Azo- und Dispersionsfarbstoffe, Formaldehyd, Nickel und Chrom (VI) nur in einer sehr begrenzten Menge enthalten.

Zusätzlich zu den oben genannten Grundanforderungen werden die Auslobungen «ohne Parfum / ohne Duftstoffe», «ohne Farbstoffe» sowie «ohne Latex» geprüft, sofern mit diesen Auslobungen geworben wird oder diese auf der Verpackung verwendet werden.

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von Hygieneartikel finden Sie hier.

Zu Hygiene- und Toilettenartikeln gehören zum Beispiel:

  • Windeln für Babys und Kleinkinder
  • Hygienebinden und -einlagen
  • Reinigungstücher ohne Lotion

Restaurants

Damit Restaurants zertifiziert werden können, müssen Menüs angeboten werden, die für mindestens eine Allergie oder Intoleranz optimiert bzw. geeignet sind. Das Restaurant muss ausserdem ein entsprechendes Allergenmanagement vorweisen.

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von Gastronomiebetrieben finden Sie hier.

Die Zertifizierung ist freiwillig. Das Restaurant entscheidet selber, ob es sich zertifizieren lassen möchte. Wir bieten eine unabhängige Kontrolle und somit eine zusätzliche Sicherheit für die Gäste. Möchte sich ein Restaurant zertifizieren lassen, kann es sich gerne an uns wenden.

Hotelzimmer

Damit Hotelzimmer zertifiziert werden können, müssen diese unter anderem auf textile Möbel und Vorhänge verzichten. Es müssen zudem milbendichte Matratzen-, Duvet- und Kissenüberzüge bereitgestellt werden.

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von Hotelzimmer finden Sie hier.