Welche Anforderungen gelten bei Kosmetika mit den Auslobungen «ohne Parfum / ohne Duftstoffe» sowie «ohne Farbstoffe»?

Wenn diese Auslobungen verwendet werden, dürfen keine Duftstoffe bzw. Farbstoffe im Produkt eingesetzt werden. Auch dürfen keine Pflanzenextrakte zur Parfümierung oder zur Färbung eingesetzt werden.

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von Kosmetika finden Sie hier.