Welche Anforderungen gelten bei Kosmetika mit den Auslobungen «ohne Parfum / ohne Duftstoffe» sowie «ohne Farbstoffe»?
Wenn diese Auslobungen verwendet werden, dürfen keine Duftstoffe bzw. Farbstoffe im Produkt eingesetzt werden. Auch dürfen keine Pflanzenextrakte zur Parfümierung oder zur Färbung eingesetzt werden.