Damit Kosmetika zertifiziert werden können, dürfen sie 26 möglicherweise allergieauslösende Stoffe nur in einer sehr begrenzten Menge enthalten. Das Allergie-Gütesiegel verbietet sie ab einer 10-mal tieferen Konzentration, als dies das Schweizer Gesetz tut.
Zusätzlich zu der oben genannten Grundanforderung werden die Auslobungen «ohne Parfum / ohne Duftstoffe» sowie «ohne Farbstoffe» geprüft, sofern mit diesen Auslobungen geworben wird oder diese auf der Verpackung verwendet werden.
Hier finden Sie die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von Kosmetika sowie eine Auflistung der nur begrenzt erlaubten Inhaltsstoffe.