Was kann zertifiziert werden?
 


Was sind die Kriterien für eine Zertifizierung?

Damit Lebensmittel und Getränke zertifiziert werden können, muss mindestens ein allergieauslösender Inhaltsstoff (z.B. Gluten oder Laktose) nachweislich durch geeignete Verfahren entfernt werden, so dass ein bestimmter Grenzwert nicht überschritten wird. Der Betrieb muss ausserdem ein entsprechendes Allergenmanagement vorweisen. Es können unter bestimmten Bedingungen auch Lebensmittel und Getränke zertifiziert werden, die natürlicherweise den allergieauslösenden Stoff nicht enthalten.

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von Lebensmittel finden Sie hier.

Damit Kosmetika zertifiziert werden können, dürfen sie 26 möglicherweise allergieauslösende Stoffe nur in einer sehr begrenzten Menge enthalten. Das Allergie-Gütesiegel verbietet sie ab einer 10-mal tieferen Konzentration, als dies das Schweizer Gesetz tut.

Zusätzlich zu der oben genannten Grundanforderung werden die Auslobungen «ohne Parfum / ohne Duftstoffe» sowie «ohne Farbstoffe» geprüft, sofern mit diesen Auslobungen geworben wird oder diese auf der Verpackung verwendet werden.

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von Kosmetika sowie eine Auflistung der nur begrenzt erlaubten Inhaltsstoffe finden Sie hier.

Damit technische Produkte zertifiziert werden können, müssen Allergene gemäss vorgegebenem Prozentsatz von Allergiebetroffenen ferngehalten werden, in dem diese entfernt (saugen, waschen), gefiltert (Filter) bzw. zurückgehalten (Barriere) werden. Zertifizierte Staubsauger müssen aber nicht zwingenderweise mit einem Staubauffangbeutel ausgerüstet sein.

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von technische Produkte finden Sie hier.

Damit Wasch- und Reinigungsmittel (chemische Produkte) zertifiziert werden können, dürfen sie 26 möglicherweise allergieauslösende Stoffe nur in einer sehr begrenzten Menge enthalten. Das Allergie-Gütesiegel verbietet sie ab einer 10-mal tieferen Konzentration, als dies das Schweizer Gesetz tut.

Zusätzlich zu der oben genannten Grundanforderung werden die Auslobungen «ohne Parfum / ohne Duftstoffe», «ohne Farbstoffe» sowie «ohne Enzyme» geprüft, wenn mit diesen Auslobungen geworben wird oder sie auf der Verpackung verwendet werden. Diese drei Auslobungen werden im Gegensatz zu den 26 möglicherweise allergieauslösenden Stoffe nicht standardmässig geprüft.

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von Wasch- und Reinigungsmittel sowie eine Auflistung der nur begrenzt erlaubten Inhaltsstoffe finden Sie hier.

Je nach gewünschter Auslobung (z. B. «für sensible Haut») müssen die geltenden Anforderungen betreffend chemische und mechanische Irritationen der Haut eingehalten werden. Ebenso werden Anforderungen an Latex- und Latexersatztextilien, Seide sowie textile Bodenbeläge geregelt.

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von textile Produkte finden Sie hier.

Damit Milbenschutzbezüge (Encasings) zertifiziert werden können, müssen Allergene gemäss vorgegebenem Prozentsatz von Allergiebetroffenen ferngehalten werden, in dem die Allergene zurückgehalten werden (Barriere).

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von Encasings finden Sie hier.

Damit Restaurants zertifiziert werden können, müssen Menüs angeboten werden, die für mindestens eine Allergie oder Intoleranz optimiert bzw. geeignet sind. Das Restaurant muss ausserdem ein entsprechendes Allergenmanagement vorweisen.

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von Gastronomiebetrieben finden Sie hier.

Damit Hotelzimmer zertifiziert werden können, müssen diese unter anderem auf textile Möbel und Vorhänge verzichten. Es müssen zudem milbendichte Matratzen-, Duvet- und Kissenüberzüge bereitgestellt werden.

Die detaillierten Kriterien für die Zertifizierung von Hotelzimmer finden Sie hier.