Damit Lebensmittel und Getränke zertifiziert werden können, muss mindestens ein allergieauslösender Inhaltsstoff (z.B. Gluten oder Laktose) nachweislich durch geeignete Verfahren entfernt werden, sodass ein bestimmter Grenzwert nicht überschritten wird. Der Betrieb muss ausserdem ein entsprechendes Allergenmanagement vorweisen. Es können unter bestimmten Bedingungen auch Lebensmittel und Getränke zertifiziert werden, die natürlicherweise den allergieauslösenden Stoff nicht enthalten.
Damit Kosmetika zertifiziert werden können, dürfen sie 81 möglicherweise allergieauslösende Stoffe nur in einer sehr begrenzten Menge enthalten. Das Allergie-Gütesiegel verbietet sie ab einer 10-mal tieferen Konzentration, als dies das Schweizer Gesetz tut.
Zusätzlich zu der oben genannten Grundanforderung werden die Auslobungen «ohne Parfum / ohne Duftstoffe» sowie «ohne Farbstoffe» geprüft, sofern mit diesen Auslobungen geworben wird oder diese auf der Verpackung verwendet werden.
Damit technische Produkte zertifiziert werden können, müssen Allergene gemäss vorgegebenem Prozentsatz von Allergiebetroffenen ferngehalten werden, in dem diese entfernt (saugen, waschen), gefiltert (Filter) bzw. zurückgehalten (Barriere) werden. Zertifizierte Staubsauger müssen aber nicht zwingend mit einem Staubauffangbeutel ausgerüstet sein.
Je nach gewünschter Auslobung (z. B. «für sensible Haut») müssen die geltenden Anforderungen betreffend chemische und mechanische Irritationen der Haut eingehalten werden. Ebenso werden Anforderungen an Latex- und Latexersatztextilien, Seide sowie textile Bodenbeläge geregelt.
Damit Milbenschutzbezüge (Encasings) zertifiziert werden können, müssen Allergene gemäss vorgegebenem Prozentsatz von Allergiebetroffenen ferngehalten werden, in dem die Allergene zurückgehalten werden (Barriere).
Damit Hygieneartikel zertifiziert werden können, dürfen sie 81 möglicherweise allergieauslösende Stoffe, Azo- und Dispersionsfarbstoffe, Formaldehyd, Nickel und Chrom (VI) nur in einer sehr begrenzten Menge enthalten.
Zusätzlich zu den oben genannten Grundanforderungen werden die Auslobungen «ohne Parfum/ohne Duftstoffe», «ohne Farbstoffe» sowie «ohne Latex» geprüft, sofern mit diesen Auslobungen geworben wird oder diese auf der Verpackung verwendet werden.
Gastrobetriebe mit dem Allergie-Gütesiegel können auf die Bedürfnisse von Menschen mit Allergien und Intoleranzen eingehen.
Damit Gastrobetriebe zertifiziert werden können, müssen sie über ein geprüftes Allergenmanagement verfügen und die Mitarbeitenden müssen regelmässig geschult werden, damit sie über Zutaten, welche in den angebotenen Speisen und Getränken Allergien und Intoleranzen auslösen können, Auskunft geben können.
Betriebe, die sich mit Lebensmittelallergien und Intoleranzen auseinandersetzen, können direkt und fokussiert mit einer sehr grossen Zielgruppe kommunizieren und profitieren sie von zufriedenen und gerne wiederkehrenden Gästen.